In der Schweiz ist das Schutzalter auf 16 Jahre festgelegt. Eine sexuelle Handlung mit einem Kind unter 16 Jahren ist strafbar. Die Handlung ist nicht strafbar, wenn der Altersunterschied zwischen den Beteiligten nicht mehr als drei Jahre beträgt. Besteht ein Abhängigkeitsverhältnis wie z.B. bei einem Lehrmeister und einer Lehrtochter, so sind sexuelle Handlungen mit unter 18-Jährigen strafbar. Auch Jugendliche haben das Recht, Sexualität im gegenseitigen Einvernehmen zu leben. Das Schutzalter soll jedoch Kinder und Jugendliche vor Erfahrungen schützen, welche negative oder ungünstige Auswirkungen auf ihre sexuelle Entwicklung haben könnten.