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Mein Kind lebt mit einer körperlichen oder kognitiven Behinderung: benötigt es eine besondere Sexualaufklärung?

Wie alle Menschen haben auch Kinder und Jugendliche mit Behinderung Anliegen und Fragen zu Sexualität und sind unterschiedlichen, auch medialen Einflüssen ausgesetzt. Auch sie haben das Recht auf eine Sexualaufklärung, die auf ihre Fragen eingeht und ihrer Entwicklung und ihren Fähigkeiten Rechnung trägt. Eine geistige oder körperliche Behinderung erfordert unter Umständen mehr Zeit, Unterstützung und Begleitung. Diesen Bedürfnissen muss eine Sexualaufklärung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung gerecht werden. Es benötigt damit eventuell spezifische Hilfsmittel, um den Einfluss der Behinderung auf den Alltag, das erhöhte Risiko einer Schwangerschaft, eines sexuellen Missbrauchs oder einer HIV/STI-Ansteckung zu berücksichtigen. Wie alle andern haben diese Kinder und Jugendlichen das Recht, in ihrer Sexualität anerkannt, gehört und geschätzt zu werden. Die Sexualaufklärung respektiert ihr Recht auf Privatsphäre.